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1 Jahr ago · by · Kommentare deaktiviert für Kfz Vollkasko in Bulgarien

Kfz Vollkasko in Bulgarien

Das eigene Auto ist für viele nicht mehr wegzudenken. Passiert ein Schaden, kann es teuer werden. Die Das eigene Auto ist für viele nicht mehr wegzudenken. Passiert ein Schaden, kann es teuer werden. Die Vollkasko-Versicherung ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug: vom Hagelschaden bis zum selbst verschuldeten Unfall.

Was ist versichert?

  • Die Versicherung deckt den Totalschaden oder Teilschaden am versicherten Motorfahrzeug gemäß den Bedingungen der Versicherungspolice und den ihr beigefügten Risikoklauseln.
  • Abhängig von der vom Nutzer der Versicherungsdienstleistung gewählten Risikoklausel können folgende Risiken abgedeckt sein:
  • Straßenverkehrsunfall (Verkehrsunfall);
  • Schäden am Parkplatz;
  • Diebstahl oder Raub des gesamten Kraftfahrzeugs;
  • Vandalismus/böswillige Handlungen;
  • Feuer und Explosion;
  • Naturkatastrophen.
  • Andere Risiken, die je nach gewählter Klausel abgedeckt sind.
  • Die Versicherung wird mit einer Versicherungssumme abgeschlossen, die den tatsächlichen Wert des Kraftfahrzeugs bei Abschluss des Versicherungsvertrags nicht übersteigen darf und eine Obergrenze der Haftung des Versicherers darstellt.
  • Zusätzliche optionale Deckung:
  • Einbruch in nachgerüstete und fest installierte audiovisuelle Geräte.

Was ist nicht versichert?

  • Schäden infolge eines Erdbebens und/oder seiner Folgen;
  • Schäden infolge einer nachgewiesenen technischen Fehlfunktion;
  • Schäden, die durch einen disqualifizierten Fahrer oder durch einen Fahrer verursacht wurden, der nach Alkoholkonsum gefahren ist;
  • Schäden an einem Kraftfahrzeug, das vorschriftsmäßig oder ohne gültige jährliche technische Inspektion stillgelegt wurde;
  • Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Versicherten;
  • Schäden aufgrund von Militäraktionen, zivilen Unruhen, Terrorismus, Streiks, Atomexplosion, Strahlung usw.;
  • Schäden infolge des Führens eines Kraftfahrzeugs in Bereichen, in denen der Verkehr verboten ist, oder durch das Selbststarten eines abgestellten Kraftfahrzeugs;
  • Schäden durch die Verwendung während Wettkämpfen oder Wettkämpfen;
  • Sonstiges gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

  • Ereignisse und Schäden, die vor Versicherungsbeginn eingetreten sind;
  • Indirekte Schäden (Nutzungsentzug, Wertminderung, entgangener Gewinn, Vertragsstrafen usw.);
  • Das Risiko „Diebstahl oder Raub eines Kraftfahrzeugs“ im Ausland ist für das Hoheitsgebiet Albaniens, der Russischen Föderation, aller ehemaligen Sowjetrepubliken oder Mitglieder der GUS sowie außerhalb des europäischen Hoheitsgebiets nicht versichert.

Wo bin ich versichert?

Das Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und der Mitgliedstaaten des Internationalen Abkommens „Grüne Karte“, die sich auf dem Hoheitsgebiet Europas befinden, einschließlich des Hoheitsgebiets der Republik Türkei.

Welche Verpflichtungen habe ich?

  • bei Abschluss des Versicherungsvertrages die Ihnen bekannten wesentlichen Umstände, die für das Risiko von Bedeutung sind, wahrheitsgemäß und umfassend anzugeben;
  • Bereitstellung des versicherten Kraftfahrzeugs zur Inspektion und zum Fotografieren, um die Versicherung gegebenenfalls abzuschließen;
  • Das versicherte Kraftfahrzeug wie ein guter Eigentümer zu halten und für seinen guten technischen Zustand zu sorgen;
  • Informieren Sie den Versicherer rechtzeitig über alle wesentlichen Änderungen in der Nutzung und/oder im Zustand des versicherten Fahrzeugs;
  • alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um Schäden am versicherten Kraftfahrzeug zu vermeiden, zu verhindern, zu begrenzen und/oder zu mindern;
  • Im Versicherungsfall sind der Versicherer und die zuständigen Behörden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 (fünf) Werktagen, bei Diebstahl oder Beraubung des Kraftfahrzeugs innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis des Ereignisses zu benachrichtigen der Veranstaltung spätestens ;
  • Unterstützung des Versicherers bei der Feststellung der Höhe des Schadens und der Umstände, unter denen er vor seiner Entfernung eingetreten ist.

Wann und wie bezahle ich?

Bei Abschluss der Versicherung müssen Sie den geschuldeten Gesamtbetrag (einschließlich Versicherungsprämie und Steuern) bzw. bei Zahlungsaufschub die erste gestundete Rate davon bezahlen. Bei vereinbarter Stundung haben Sie jede weitere Rate spätestens zu den in der Versicherungspolice genannten Fälligkeiten zu bezahlen. Die Zahlung kann an der Kasse, per Banküberweisung oder über die Website des Versicherers erfolgen.

Wann beginnt und endet die Deckung?

Die Versicherung wird für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen und tritt ab 00:00 Uhr des auf den Tag ihres Abschlusses folgenden Tages in Kraft (sofern in der Police nicht anders vereinbart), sofern die gesamte fällige oder erste Rate der gestundeten Versicherungsprämie geleistet wurde bezahlt und verfällt um 24:00 Uhr an dem als Frist angegebenen Tag. Bei Nichtzahlung einer gestundeten Rate endet die Versicherung 15 Tage nach Fälligkeit der Rate.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

Der Versicherungsvertrag kann vom Versicherten mit einer Frist von einem Monat und Rückgabe der Versicherungspolice an den Versicherer schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.

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