Eine Immobilie in Bilgarien kaufen
Der Kauf von Immobilien durch ausländische Staatsangehörige und ausländische juristische Personen (Unternehmen) in Bulgarien.
Hiermit wollen wir die Besonderheiten beim Kauf von Immobilien in Bulgarien durch Ausländer zu klären, ebenso die anzuwendenden beim Immobillienkauf Verfahren. – Urkunde, die das Eigentum bestätigt wie z.B. notarieller Vertrag, Vertrag für die freiwillige Teilung oder schriftlichen Vertrag, wenn die Gemeinde oder der Staat der Verkäufer ist, – Skizze aus dem öffentlichen Kataster oder dem Katasterbuchwerk – Urkunde über die Rechtmäßigkeit des Gebäudes (z.B. Akt 16) – Auszug aus dem Grundbuch über die Lastenfreiheit – bei juristischen Personen ein Auszug aus dem Handelsregister – Ein Paket mit den von der Partei abgegebenen Erklärungen – Vollmacht bei Abwesenheit einer der Vertragsparteien, in diesem Fall ist es zu beachten, dass die Bevollmächtigung bezüglich des Geschäfts durch eine notarielle Beglaubigung der gleichzeitig erstellten Signaturen und des Inhalts erfolgen soll. – aktuelle Quittungen der gezahlten Steuer, Strom, Wasser und Heizung – je nach Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.