Kontakt

(+359) 890 333 036

Eine Nachricht senden!

Kontakt details:

Nachricht:

Ihre Nachricht wurde erfolgreich gesendet. Close this notice.

Angebot Kfz-Haftpflicht

Kontakt:

Ihr Fahrzeug

Ihr Angebotsformular wurde erfolgreich gesendet. Close this notice.

Angebot Vollkasko

Ihre Kontaktdaten

Ihr Auto

Ihr Angebotsformular wurde erfolgreich gesendet. Close this notice.

Angebot Wohn­gebäude­ver­sicherung

Ihre Immobilie:

Kontakt details:

Ihr Angebotsformular wurde erfolgreich gesendet. Close this notice.

Krankenersicherung Angebot

Kontaktdetails

Ihr Angebotsformular wurde erfolgreich gesendet. Close this notice.

Reise Versicherung Angebot

Deckung:

Kontakt:

Reise

Ihr Angebotsformular wurde erfolgreich gesendet. Close this notice.

Service Angebot

Kontakt

Ihr Anliegen - Unsere Lösung!

Sind Sie bereits in Bulgarien?

Ja Nein
Ihr Angebotsformular wurde erfolgreich gesendet. Close this notice.
1 Jahr ago · by · Kommentare deaktiviert für Kfz-Haftpflichtversicherung in Bulgarien

Kfz-Haftpflichtversicherung in Bulgarien

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Bulgarien obligatorisch und ihre Bedingungen richten sich nach dem „Versicherungsgesetzbuch.“ Diese Versicherung ist äußerst wichtig, um Ihre eigenen Interessen im Falle eines Unfalls auf der Straße zu schützen. Seien Sie versichert, dass wir uns um alles kümmern, was Sie brauchen, wenn Sie jemandes Eigentum beschädigen oder jemand mit Ihrem Fahrzeug verletzt wird.

Die Deckung und Haftungsbeschränkungen Ihrer Versicherung sind in Regulation 49 und dem Insurance Code geregelt. Die Haftpflicht natürlicher und juristischer Personen für von ihnen verursachte Sach- und Nichtvermögensschäden an Dritten ist bis zu folgenden Haftungsgrenzen versichert:

  • Für Sach- und Sachschäden infolge Körperverletzung oder Tod bis zu 10.420.000 BGN für jedes Ereignis, unabhängig von der Anzahl der verletzten Personen
  • Für Sachschäden (Sachschäden) bis zu 2.100.000 BGN für jedes Ereignis, unabhängig von der Anzahl der verletzten Personen

Was ist versichert?

Versichert ist die Haftpflicht der versicherten natürlichen und juristischen Personen für Schäden, die sie Dritten, einschließlich Fußgängern, Radfahrern und anderen Verkehrsteilnehmern, durch den Besitz und/oder die Benutzung eines Kraftfahrzeugs während der Fahrt oder im Stand zufügen.
Die Versicherungssumme (Haftungsgrenze) richtet sich nach den zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles geltenden Bestimmungen der Versicherungsordnung.

Was ist nicht versichert?

  • Die Haftpflicht des Versicherten als Frachtführer ist nicht versichert.

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

  • Schäden, die der schuldhafte Fahrer erlitten hat;
  • Schäden am Eigentum eines Familienmitglieds des Versicherten;
  • Schäden am Kraftfahrzeug des schuldhaften Fahrers;
  • Schäden aus der Verwendung von Kraftfahrzeugen bei Wettkämpfen, sofern im Versicherungsvertrag nichts anderes vereinbart ist;
  • Schäden während eines Terroranschlags oder Kriegs;
  • Schäden durch den Transport von Stoffen, die eine erhöhte Gefahr darstellen;
  • Umweltschäden;
  • Schäden, die durch den Verlust oder die Zerstörung von Geld, Schmuck und Dokumenten aller Art entstehen;
  • Zinsen und Anwaltskosten;
  • Abschreibung von beschädigtem Eigentum;
  • Bußgelder und andere Vermögenssanktionen für den schuldigen Fahrer;
  • Erstattung von Leistungen der staatlichen Sozialhilfe oder Krankenversicherung bei oder im Zusammenhang mit Tod oder körperlicher Invalidität.

Wo bin ich versichert?

Das Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien sowie alle anderen Länder, deren nationales Versicherungsbüro Mitglied des Systems der „Grünen Karte“ ist, sowie auf dem Hoheitsgebiet eines Drittlandes, wenn der Schaden an Personen verursacht wurde aus a Mitgliedsstaat.

Welche Verpflichtungen habe ich?

  • den Versicherer innerhalb von 7 Werktagen nach Bekanntwerden eines Versicherungsfalls zu benachrichtigen;
  • das Notwendige zu tun, um die verletzten Personen zu retten und den Schaden am Eigentum zu begrenzen;
  • unverzüglich die für die Straßenverkehrsaufsicht zuständigen Behörden zu benachrichtigen, wenn dies in einem Rechtsakt vorgesehen ist;
  • Verlassen Sie den Unfallort nicht bis zum Eintreffen der zuständigen Behörden – in den gesetzlich vorgesehenen Fällen, außer in den Fällen, in denen eine medizinische Notfallversorgung in einer medizinischen Einrichtung erforderlich ist;
  • Alkohol und andere berauschende oder betäubende Mittel bis zum Eintreffen der zuständigen Behörden – in den gesetzlich vorgesehenen Fällen – nicht zu konsumieren.

Wann und wie bezahle ich?

Bei Abschluss der Versicherung müssen Sie den geschuldeten Gesamtbetrag (einschließlich Versicherungsprämie und Steuern) bzw. bei Zahlungsaufschub die erste gestundete Rate davon bezahlen. Bei vereinbarter Stundung haben Sie jede weitere Rate spätestens zu den in der Versicherungspolice genannten Fälligkeiten zu bezahlen. Die Zahlung kann an der Kasse, per Banküberweisung oder über die Website des Versicherers erfolgen.

Wann beginnt und endet die Deckung?

Bei Abschluss der Versicherung müssen Sie den geschuldeten Gesamtbetrag (einschließlich Versicherungsprämie und Steuern) bzw. bei Zahlungsaufschub die erste gestundete Rate davon bezahlen. Bei vereinbarter Stundung haben Sie jede weitere Rate spätestens zu den in der Versicherungspolice genannten Fälligkeiten zu bezahlen. Die Zahlung kann an der Kasse, per Banküberweisung oder über die Website des Versicherers erfolgen.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

Der Versicherungsvertrag endet mit Ablauf der Laufzeit, für die er abgeschlossen wurde, bei Nichtzahlung einer gestundeten Rate der Versicherungsprämie innerhalb von 15 Tagen nach Fälligkeit und sowie im Schadensfall des Versicherungszinses.

Read more

RealinaIns

Versicherungen

Forum Aparthotel
8230 Sonnen Strand

Morska 52 - Helios
8200 Pomorie

Alexandrovska 16
8000 Burgas
Bulgarien

Kontakt

E-mail addresse:
mail@realinains.com

(+359) 890 333 036

Arbeitszeiten:

Mo - Fr
9:00 - 17:00 Uhr
und nach Ansprache

Angebot für Kfz-Haftpflicht!