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3 Wochen ago · by · Kommentare deaktiviert für Haftung bei herabfallenden Gegenständen – Balkon, Dach und Terrasse | RealinaIns

Haftung bei herabfallenden Gegenständen – Balkon, Dach und Terrasse | RealinaIns

Haftung bei herabfallenden Gegenständen – Balkon, Dach und Terrasse

RealinaIns informiert Sie über die richtige Absicherung bei Schäden, die durch herabfallende oder herabwehende Gegenstände entstehen können – ein Thema, das an der bulgarischen Schwarzmeerküste häufig vorkommt.

In Orten wie St. Vlas, Sonnenstrand oder Burgas sind Balkone und Dächer oft der Sonne, starkem Wind und salziger Luft ausgesetzt. Lose Dachziegel, Blumentöpfe oder Sonnenschirme können sich bei einem Sturm lösen und Schäden anrichten – etwa an parkenden Autos, Nachbarhäusern oder Passanten.

Wer haftet im Schadensfall?

Grundsätzlich haftet der Eigentümer oder Mieter, von dessen Balkon oder Dach der Gegenstand gefallen ist. Auch wenn kein Vorsatz vorliegt, kann es zu erheblichen Schadensforderungen kommen. Die Kosten trägt in solchen Fällen die Privat- oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, sofern sie entsprechend abgeschlossen wurde.

Typische Schadensbeispiele

  • Ein Blumentopf fällt vom Balkon und beschädigt das darunter parkende Auto.
  • Ein Sonnenschirm wird vom Wind erfasst und trifft einen Passanten.
  • Teile des Dachs oder der Verkleidung lösen sich bei einem Sturm und verursachen Schäden am Nachbarhaus.

Was ist zu beachten?

Prüfen Sie, ob Ihre Haftpflichtversicherung auch für Schäden an fremdem Eigentum außerhalb Ihres Grundstücks gilt. Besonders in Küstenregionen, wo starke Winde häufig sind, empfiehlt RealinaIns, den Versicherungsschutz regelmäßig zu kontrollieren und gegebenenfalls anzupassen.

Beratung in Ihrer Nähe

RealinaIns unterstützt Sie bei der Wahl der passenden Haftpflicht- oder Gebäudeversicherung für Ihr Eigentum in Bulgarien. Wir beraten Sie persönlich – in St. Vlas, Burgas und entlang der Schwarzmeerküste.

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